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Am 7.September 2005 hat der Bundesgerichtshof die deutschen Vermieter wieder einmal mit einer Entscheidung ,,beglückt"
Aufwand für Mängelbeseitigung muss vertretbar sein
BGH bestätigt unsere Rechtsauffassung
Vor einigen Monaten hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln geäußert. Mit diesen Urteilen hat das Gericht zum Entsetzen vieler Vermieter seine langjährige Rechtsprechung geändert und bis dahin anerkannte Klauseln als unwirksam bezeichnet.